Wohn- und Pflegeheim Lesmona

Blauholzmühle 32
28717 Bremen

Wohnbeispiel
Gartenfest
Geselliges Beisammensein
Ausstattung / Angebote*
 
Es befindet sich eine Garten-/Parkanlage in direkter Nutzung bzw. mit direktem Zugang der Einrichtung. Eigene Möbel können mitgebracht werden Möglichkeit des Probewohnens besteht Haustiere sind im Pflegeheim gestattet

Alle Leistungen, die keinen expliziten Hinweis auf Zuzahlungspflicht enthalten, sind im angegebenen Pflegesatz bereits enthalten.


Preise
(Vollstationäre Pflege: Allgemeiner Pflegesatz)
 
Pflegestufe Preis des Pflegeplatzes
(in Euro)
Anteil der Pflegekasse
(in Euro)
Vom Heimbewohner zu zahlendes Entgelt
(in Euro)
Zzgl. Investitionskosten (pro Tag, in Euro)
min. 17,14 
I 55,81 33,63 22,18
II 75,00 42,04 32,96
III 87,80 49,64 38,16
Härtefall 87,80 59,99 27,81

Religiöse Angebote*
Regelmässige ökumenische Hausandachten

Speise- und Getränkeversorgung*
Weiteres:
  • Es wird eine hauseigene Küche angeboten.

Besuchszeiten*
Besucher sind zu jeder Zeit willkommen.

Weitere Angaben zur Einrichtung*
Tägliche Beschäftigungsangebote mit Schwerpunkten

Heimvertrag*

Ein Unternehmer, der sich im Sinne des § 1 WBVG vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen, hat diesen Vertrag gemäß § 6 WBVG schriftlich abzuschließen. Zudem hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen.


Dabei hat der Vertrag auch bestimmte Mindestinhalte zu umfassen, er muss


  • die Leistungen des Unternehmers nach Art, Inhalt und Umfang einzeln beschreiben
  • die für diese Leistungen jeweils zu zahlenden Entgelte, getrennt nach Überlassung des Wohnraums, Pflege- oder Betreuungsleistungen, gegebenenfalls Verpflegung als Teil der Betreuungsleistungen sowie den einzelnen weiteren Leistungen, die nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI gesondert berechenbaren Investitionskosten und das Gesamtentgelt angeben
  • die vom Unternehmer vor Vertragsabschluss abgegebenen Informationen - über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen gemäß § 3 WBVG - enthalten. Mögliche Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen gegenüber dem Verbraucher sind dabei kenntlich zu machen.
Weitere Anforderungen können sich aus den heimrechtlichen Regelungen auf Landesebene ergeben.

Das Pflegeheim bietet keinen Heimvertrag zum Download an.

Zuletzt vom Pflegeheim aktualisiert: 20.12.2007 10:32
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*) Diese Angaben wurden durch die Pflegeeinrichtungen selbst eingestellt. Der AOK-Bundesverband übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieser so gekennzeichneten Informationen, hierfür sind die jeweiligen Pflegeeinrichtungen selbst verantwortlich.

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