Wohn- und Pflegeheim Lesmona
Blauholzmühle 32
28717 Bremen
Wohnbeispiel
Gartenfest
Geselliges Beisammensein
Telefon:
0421/ 69382-0
Fax:
0421/ 69382-23
E-Mail:
Webseite:
Hinterlegte Informationen
Pflegefachlicher Schwerpunkt
Ausstattung / Angebote*
Alle Leistungen, die keinen expliziten Hinweis auf Zuzahlungspflicht enthalten, sind im angegebenen Pflegesatz bereits enthalten.
Regelmässige ökumenische Hausandachten
Weiteres:
- Es wird eine hauseigene Küche angeboten.
Tägliche Beschäftigungsangebote mit Schwerpunkten
Ein Unternehmer, der sich im Sinne des § 1 WBVG vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen, hat diesen Vertrag gemäß § 6 WBVG schriftlich abzuschließen. Zudem hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen.
Dabei hat der Vertrag auch bestimmte Mindestinhalte zu umfassen, er muss
- die Leistungen des Unternehmers nach Art, Inhalt und Umfang einzeln beschreiben
- die für diese Leistungen jeweils zu zahlenden Entgelte, getrennt nach Überlassung des Wohnraums, Pflege- oder Betreuungsleistungen, gegebenenfalls Verpflegung als Teil der Betreuungsleistungen sowie den einzelnen weiteren Leistungen, die nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI gesondert berechenbaren Investitionskosten und das Gesamtentgelt angeben
- die vom Unternehmer vor Vertragsabschluss abgegebenen Informationen - über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen gemäß § 3 WBVG - enthalten. Mögliche Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen gegenüber dem Verbraucher sind dabei kenntlich zu machen.
Das Pflegeheim bietet keinen Heimvertrag zum Download an.
Zuletzt vom Pflegeheim aktualisiert: 20.12.2007 10:32 Diese Seite als Link versenden? Klicken Sie hier. Für nähere Informationen zum Thema Leistungen in der Pflegeversicherung, klicken Sie hier. Bitte wählen Sie die entsprechende AOK und gehen über den Menüpunkt "Leistungen & Beiträge" zu Ihrem gewünschten Themengebiet.
*) Diese Angaben wurden durch die Pflegeeinrichtungen selbst eingestellt. Der
AOK-Bundesverband übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieser so gekennzeichneten Informationen, hierfür sind die jeweiligen Pflegeeinrichtungen
selbst verantwortlich.


